Beurlaubung von Schülern außerhalb der Ferien |
Die Beurlaubung von Schülern während des laufenden Schuljahres ist
in § 25 VSO geregelt. Reise- und Urlaubstermine von Erziehungsberechtigten können grundsätzlich nicht als wichtige
persönliche Gründe zur Beurlaubung von Schülern anerkannt werden, auch dann nicht, wenn die Erziehungsberechtigten
ihren Urlaub nur außerhalb der Zeit der Schulferien nehmen können, z.B. wegen Betriebsurlaubs.
Eine Beurlaubung vor dem offiziellen Ferienbeginn ist also nicht möglich.
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Die Ferienordnung und die Termine für das Schuljahr 2011/ 12 können Sie auch dem 1. Elternbrief aus dem Oktober 2011 entnehmen!
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